Die Mietkaution muss innerhalb von 6 Monaten nach Auszug zurückgegeben werden. Vermieter dürfen nur begründete Abzüge für tatsächliche Schäden vornehmen. Bei ungerechtfertigter Verweigerung haben Mieter klare rechtliche Schritte zur Verfügung.
Einbehaltung handelt es sich um eine unrechtmäßige Bereicherung." :::
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Häufige Fragen zur Mietkaution Rückgabe
Kann der Vermieter die Kaution für normale Abnutzung einbehalten? Nein, normale Gebrauchsspuren sind vom Mieter nicht zu ersetzen. Der Vermieter muss konkrete Schäden nachweisen, die über die normale Abnutzung hinausgehen.
Wie lange darf der Vermieter die Kaution maximal einbehalten? Grundsätzlich 6 Monate nach ordnungsgemäßer Wohnungsübergabe. Nur bei berechtigten Gründen (ausstehende Betriebskosten, Schadensregulierung) können längere Fristen gerechtfertigt sein.
Was passiert, wenn kein Übergabeprotokoll erstellt wurde? Ohne Übergabeprotokoll ist es für den Vermieter sehr schwer, Schäden zu beweisen. In diesem Fall haben Sie als Mieter eine starke Position für die vollständige Kautionsrückgabe.
Muss ich als Mieter Zinsen auf die Kaution erhalten? Ja, wenn die Kaution auf einem Sparkonto angelegt war, stehen Ihnen die Zinserträge zu. Bei verzögerter Rückgabe können zusätzlich Verzugszinsen anfallen.
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