Die Mietkaution darf in Deutschland maximal drei Nettokaltmieten betragen und muss vom Vermieter getrennt angelegt werden. Mieter haben klare Rechte auf ordnungsgemäße Verwaltung und vollständige Rückgabe nach Auszug.
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Verjährung beachten: Ansprüche auf Kautionsrückgabe verjähren nach drei Jahren ab Kenntnis von der Forderung.
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Häufige Fragen zur Mietkaution
Q: Kann der Vermieter eine höhere Kaution verlangen, wenn die Wohnung teuer eingerichtet ist? Nein, die Drei-Monats-Regel gilt ausnahmslos. Auch bei möblierten oder besonders ausgestatteten Wohnungen darf die Kaution maximal drei Nettokaltmieten betragen.
Q: Muss ich die Kaution sofort bei Vertragsabschluss zahlen? Nein, Sie können die Kaution in drei gleichen Raten zahlen. Die erste Rate ist zu Mietbeginn fällig, die weiteren in den beiden folgenden Monaten.
Q: Was passiert mit den Zinsen auf die Kaution? Die Zinsen stehen dem Mieter zu. Der Vermieter muss die Kaution getrennt anlegen und die üblichen Zinsen weitergeben.
Q: Wie lange darf der Vermieter die Kaution nach dem Auszug einbehalten? In der Regel 3-6 Monate zur Prüfung von Forderungen. Bei komplexeren Abrechnungen können es bis zu 12 Monate sein, unstreitige Beträge müssen aber früher zurückgezahlt werden.
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