Die Garantie bei Haushaltsgeräten umfasst sowohl die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren als auch freiwillige Herstellergarantien. Entscheidend ist der Kaufbeleg als Nachweis – digitale Sicherung verhindert den Verlust verblasster Kassenbons.
arantieabwicklung und hunderten Euro Reparaturkosten ausmachen. :::
Wichtige Fristen:
- Nacherfüllung: Verkäufer hat Recht auf angemessene Frist zur Reparatur
- Verjährung: Gewährleistungsansprüche verjähren nach 2 Jahren
- Meldefrist: Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich gemeldet werden
- Beweislastumkehr: Nach 12 Monaten muss Käufer beweisen, dass Mangel bereits beim Kauf vorlag
Häufige Fragen zur Garantie bei Haushaltsgeräten
Q: Kann ich bei einem Defekt zwischen Reparatur und Neukauf wählen? Nein, der Verkäufer hat das Recht auf Nacherfüllung durch Reparatur oder Ersatzlieferung. Erst wenn zwei Reparaturversuche fehlschlagen, können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten oder eine Minderung des Kaufpreises verlangen.
Q: Gilt die Garantie auch bei selbst eingebauten Geräten? Ja, die gesetzliche Gewährleistung gilt unabhängig davon, wer das Gerät eingebaut hat. Bei unsachgemäßem Einbau können jedoch Ansprüche erlöschen, wenn dadurch der Defekt verursacht wurde.
Q: Was kostet mich eine Garantiereparatur? Gesetzliche Gewährleistung ist grundsätzlich kostenlos – der Verkäufer trägt alle Kosten inklusive Anfahrt und Arbeitszeit. Bei Herstellergarantien können je nach Bedingungen Kosten für Anfahrt oder Arbeitszeit anfallen.
Q: Läuft die Garantie während einer Reparatur weiter? Ja, die Garantiezeit wird durch Reparaturen nicht verlängert. Sie läuft normal weiter. Nur für die reparierten oder ausgetauschten Teile beginnt eine neue Gewährleistungsfrist von 6 Monaten.
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